AGB´s der Tortenwiege
1.Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen TORTENWIEGE (Inhaberin: Merle Schwieters) und dem Kunden des Unternehmens gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Bestellung von Waren bei TORTENWIEGE erkennt der Kunde die AGB ausdrücklich an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn die schriftlich von TORTENWIEGE bestätigt sind.
​
2. Vertragsabschluss
Die von TORTENWIEGE im Internet oder in Print aufgeführten Produkte stellen ein bindendes Angebot dar. Die Bestellung des Kunden stellt somit mit ihrem Eingang bei TORTENWIEGE ein verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag über eine gewünschte Lieferung/Abhohlung mit Termin weniger als 7 Tagen, ist die Bestellung für den Folgetag bindend. Die Annahme der Bestellung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
​
3. Inhalt einer Bestellung/Vertrag
​
Alle unsere Produkte werden nach den Angeboten unserer Internetseite oder nach individuellen Kundenwünschen hergestellt. Der Kunde kann aus den Angeboten von TORTENWIEGE oder eigene Vorlagen bereitstellen. TORTENWIEGE teilt dem Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich das genaue Aussehen und die Geschmacksrichtungen des Produktes mit. Der Kunde hat die Möglichkeit sich in den folgenden 3 Tagen Änderungswünsche über das Aussehen und die Inhalte des Produktes zu äußern. Wenn nach Bestellung für die vereinbarte Fertigstellung des Produktes weniger als 7 Tage verbleiben findet eine schriftliche Bestätigung über Aussehen und Zutaten nicht statt. Der Kunde informiert TORTENWIEGE bei der Bestellung unaufgefordert eventuelle Unverträglichkeiten oder Lebensmittelallergien direkt mit.
​
4. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserstellung.
5. Stornierung
Der Kunde hat bis zu 28 Tagen vor Abhol-/Liefertermin die Möglichkeit den Vertrag kostenfrei zu stornieren. Danach fällt eine Stornogebühr von 25 % an. Bei Storno bis zu 7 Tagen vor Abhohl-/Liefertermin beträgt die Stornogebühr 80 %. Ebenso kann TORTENWIEGE ohne Angabe von Gründen bis zu 15 Tagen vor Abhol- /Lieferungstermin kostenfrei stornieren. Bei kürzerer Stornierung seitens TORTENWIEGE ist TORTENWIEGE berechtigt/ verpflichtet einen Ersatzlieferanten zu nennen.
​
6. Lieferung / Lieferzeiten
Erfüllungsort ist TORTENWIEGE, Breede 12, 48477 Hörstel. Die Süßwarenprodukte sind bei TORTENWIEGE abzuholen oder sie werden auf Wunsch des Kunden an eine bei Vertragsschluss vereinbarte Adresse geliefert. Lieferkosten werden, je nach Vereinbarung, entweder gesondert ausgewiesen oder sind im vereinbarten Festpreis enthalten. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, den einmal vereinbarten Liefertermin zu verschieben. Sollte ein neuer Liefertermin einvernehmlich gefunden werden, kann TORTENWIEGE dem Kunden die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. TORTENWIEGE benötigt ein Zeitfenster von mindestens vier Stunden für einen Liefertermin, andere Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich. Im Falle von höherer Gewalt (insbesondere Verkehrsunfall, Verkehrstaus, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall u. ä.) wird die Lieferzeit um die Dauer der Hinderung verlängert. Die Lieferung erfolgt durch die Zustellung der Sendung an die angegebene Lieferadresse. Für eine fehlerhafte, unvollständige Lieferadresse trägt der Kunde die Verantwortung. Eine Rücksendung bzw. - lieferung an TORTENWIEGE wegen einer nicht korrekten Lieferanschrift wird nach Rücksprache mit dem Kunden an die korrekte Anschrift nochmals geliefert. Die Kosten hierfür werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Übergabe der Sendung auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Kunden Anwesende, seine Angehörigen sowie Nachbarn und Hausbewohner. Bei einer Lieferung an eine Geschäftsadresse gilt die Sendung als zugestellt mit der Übergabe an das dort erreichbare Personal, das üblicherweise zur Entgegennahme berechtigt ist. Falls die Sendung nicht in der beschriebenen Weise zugestellt werden kann, ist TORTENWIEGE verpflichtet, das Produkt zur Abholung durch einen Empfangsberechtigten innerhalb einer angemessenen Frist bereitzuhalten. Bei schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Annahmeverzug seitens des Kunden ist TORTENWIEGE dazu berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. TORTENWIEGE trägt keine Verantwortung für eine entstandene Qualitätsminderung oder andere Schäden, die dadurch entstehen, dass die Lieferung nicht zu der vereinbarten Lieferzeit beim Zusteller abgeholt wird oder der Kunde oder andere empfangsbereite Personen zu der vereinbarten Lieferzeit nicht anwesend sind. Vor Zahlung des vereinbarten Entgelts ist TORTENWIEGE nicht zur Lieferung bzw. Herausgabe der Produkte verpflichtet. Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts besteht in diesem Fall auch bei Nichtlieferung bzw. Nichtherausgabe des Produktes.
​
7. Obhutspflicht / Leihgabe
(1) Tortenplatten, Etageren oder sonstiges Präsentationszubehör können im Rahmen eines individuellen Angebots leihweise zur Verfügung gestellt werden. Ein gesonderter Leihvertrag oder eine separate Quittung erfolgt nicht.
(2) Die Überlassung der Leihgegenstände erfolgt ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Mit Übergabe der Torte – auch an eine vom Auftraggeber beauftragte oder berechtigte Drittperson – gilt die Leihgabe als übergeben.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Leihgegenstände sorgfältig zu behandeln und spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe unbeschädigt und vollständig zurückzugeben, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart ist.
(4) Für Verlust oder Beschädigung der Leihgegenstände haftet der Auftraggeber, auch wenn die Entgegennahme oder Rückgabe durch Dritte erfolgt. In diesem Fall behält sich die Auftragnehmerin vor, die Kosten für Ersatz oder Reparatur in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
(5) Eine gesonderte Leihgebühr wird nicht erhoben, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
​
8. Gewährleistungen / Haftung
TORTENWIEGE gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an den Kunden bzw. dessen Vertreter, dem vertraglich vereinbarten Produkt entspricht. Da Produkte von TORTENWIEGE alle in Handarbeit entstehen, sind Abweichungen bis zu 10% der angegebenen Größen, Farben und Motive nicht vermeidbar und geben keinen Anspruch auf Minderung. Alle Produkte sind zum direkten Verzehr bestimmt, außer es ist mit einem abweichenden Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Die Verwendung von Zutaten, gegen die eine Allergie bestehen könnte, stellt nur dann einen Mangel dar, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung hierauf ausdrücklich schriftlich hingewiesen hat. Die zum Versand verwendeten Kartonagen, Platten, Folien und Füllmittel dienen ausschließlich dem Schutz der Produkte und können während des Versandes beschädigt oder verschmutzt werden. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe der Produkte sofort zu beanstanden. Die Mängelbeanstandung muss schriftlich erfolgen. Das reklamierte Produkt muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung sofort bei TORTENWIEGE vorgelegt werden. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Überprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis zu beanstanden, wenn es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, zu denen eine nicht von TORTENWIEGE zu verantwortende Lieferverzögerung geführt hat. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde die Ware verändert. Für Schäden, die durch mangelhafte Süßwarenprodukte oder eine verschuldete Lieferungsverzögerung verursacht werden und die keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit darstellen, haftet TORTENWIEGE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. TORTENWIEGE behält sich das Recht vor, bei Lieferengpässen, Stornierungen und anderen besonderen Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich von TORTENWIEGE liegen, die Herstellung und Lieferung von bestellten Waren durch einen Gutschein zu ersetzen, der innerhalb von 3 Jahren nach Ausstellungsdatum eingelöst werden kann.
9. Urheber und Kennzeichnungspflicht
TORTENWIEGE ist bestrebt bei der Darstellung von Motiven und Bildern auf Torten, Keksen und anderen Kreationen, die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Marken, Texte und anderen Schutzrechten zu beachten. Sollte sich herausstellen, dass durch die Herstellung und/oder den Verkauf und/oder Ausstellung von bestellten Waren Urheber-, Marke- oder sonstige Schutzrechte verletzt werden und diese Verletzung auf die Kundenwünsche zurückzuführen ist, stellt der Kunde TORTENWIEGE von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Das Urheberrecht/Nutzungsrecht für von TORTENWIEGE selbst erstellten Bilder, Grafiken, Produkte usw. bleibt allein bei TORTENWIEGE. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Bildern, Grafiken und Texten, die nach dem UrhG nur bei Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von TORTENWIEGE nicht gestattet.
10. Angebote
Die Gültigkeit von erstellten individuellen Angeboten beträgt 4 Wochen.
11. Datenschutz
​
Wir verpflichten uns, alle Daten nach gültigem Datenschutzgesetzt zu verarbeiten und zu speichern. 12. Verlinkung Wir übernehmen keine Verantwortung für Inhalte, die auf verlinkten Internetseiten verfügbar sind.
